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Manuelle Lymphdrainage ohne Zeitangabe

Aktualisiert: 16. Dez. 2024




  • neu gefasste Heilmittel-Richtlinie: Seit 1. Oktober 2024 in Kraft

  • Nach der Richtlinienänderung ist primär das Stadium des Lymphödems für die indikationsbezogene, befundabhängige Festlegung der Behandlungsdauer entscheidend, weniger die Anzahl der zu behandelnden Körperteile.

  • für den Arzt besteht nun die Möglichkeit, eine MLD ohne Zeitangabe zu verordnen.

    • In diesem Fall entscheiden die Therapeuten gemäß Heilmittel-Richtlinie über die Dauer der Behandlung von 30, 45 oder 60 Minuten. 

    • Voraussetzung ist, dass das Stadium des Lymph- oder des Lipödems in Form des endständigen ICD-10-Codes auf der Verordnung angegeben ist

      • (Eine entsprechende Liste, bei welchen Diagnosen zukünftig eine MLD ohne Zeitangabe verordnet werden kann, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Ärzteschaft veröffentlicht.)

        • Diese Diagnosen/ICD-10-Codes können eigenständig oder zusätzlich auf der Verordnung angegeben sein


Unterschieden werden jetzt:


A) MLD-Verordnungen mit Zeitangabe 

Wenn der Arzt eine MLD mit Zeitangabe verordnet, bleibt die Diagnose/der ICD-10-Code entscheidend. Seit Oktober gibt es Ausnahmen für Stadium-I-Diagnosen mit zwei Körperteilen, wo nur die MLD-30 verordnet werden kann. Kurzfristig ist die MLD-45 bei bestimmten Witterungsbedingungen möglich, jedoch nur mit neuer Verordnung. Nach Beendigung des Ausnahmefalls muss wieder die MLD-30 verordnet werden.


B) MLD-Verordnungen ohne Zeitangabe

Bei einer Verordnung ohne Zeitangabe entscheidet der Therapeut über die indikationsbezogene

Therapiezeit der MLD. Diese Entscheidung kann allerdings nicht „frei“ erfolgen, sondern muss gemäß

Heilmittel-Richtlinie gefällt werden.


Die Heilmittel-Richtlinie sieht folgende Einteilung vor:



Ein Wechsel der Behandlungszeiten ist indikationsbezogen möglich, wenn die Heilmittel-Richtlinie die Möglichkeit von zwei verschiedenen Therapiezeiten vorsieht. Dabei sind das Stadium (ICD-10-Code) und die betroffenen Körperteile zu beachten. Ein Wechsel innerhalb einer Behandlungsserie muss nicht auf der VO begründet werden; die Quittierung des Heilmittels durch den Patienten auf der VO reicht aus.


Ein Beispiel:

  • Diagnose: Stadium II (zwei Körperteile betroffen)

  • Mögliche Heilmittel: MLD-45 und/oder MLD-60

    • Wechsel der Therapiezeit zwischen den Heilmitteln möglich

    • Abgegebenes Heilmittel (inkl. Zeit) auf Verordnungsrückseite angeben

    • Patient wie gewohnt unterschreiben lassen

    • Wirtschaftlichkeitsgebot beachten


Ausnahmefälle:

Bei eintreten eines Ausnahmefalls gemäß der HM-Richtlinie muss der Grund des Ausnahmefalls auf der Verordnungsrückseite im Feld „Begründung“ dokumentiert werden.


 Mögliche Begründungen sind bspw.:

  • witterungsbedingte Einflüsse (Kälte/Hitze)

  • individuelle Belastungen durch Gehen/Stehen

  • interkurrente Infektionen


Besondere Verordnungsbedarfe erfordern, dass Ärzte bei bestimmten Erkrankungen zwei oder manchmal drei ICD-10-Codes auf der Verordnung vermerken. Wenn ein dritter Code das Stadium der Erkrankung angibt, müssen alle drei Codes beim elektronischen Datenaustausch zur Abrechnung angegeben werden, wenn die Therapiezeit bei der Manuellen Lymphdrainage nicht festgelegt ist.

 
 
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